Eidesstattliche Versicherung
Bei der Eidesstattlichen Versicherung, ehemals Offenbarungseid, handelt es sich um die Richtigkeit einer Erklärung, welche beteuert wird. Prinzipiell wird sie gesetzlich vorgeschrieben bzw. zugelassen, sie kann aber auch ebenso in einem förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Grundlage für eine Entscheidung abgegeben werden.
Auf Antrag der Gläubiger ordnen Gerichte eine Eidesstattliche Versicherung an, meistens wenn eine Pfändung nicht zum Erfolg führte. Jetzt muss der Schuldner sozusagen unter Eid alle Einkünfte und Vermögen offen legen, bei Falschaussagen macht man sich strafbar! Die Eidesstattliche Versicherung kann auch vor Ort durch einen Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn bei der Pfändung nicht viel zu holen war. Die meisten Schuldner müssen jedoch vor Gericht erscheinen und glaubhaft erläutern, wo Sie arbeiten, wieviel Sie verdienen, ob Sie etwas Wertvolles besitzen oder irgendwo Vermögen angehäuft haben. Dann erst ist es rechtskräftig bestätigt, dass beim Schuldner nichts zu holen ist. Eine Eidesstattliche Versicherung ist im Regelfall für drei Jahre gültig. Beim Amtsgericht wird der Schuldner automatisch für drei Jahre jeweils bis Jahresende im Schuldnerverzeichnis geführt.
Über die Schufa erfährt auch Ihre Bank von Ihrer Eidesstattlichen Versicherung, denn die Schufa teilt den Banken mit, ob ein Schuldner überhaupt kreditwürdig ist. Einige Banken streichen daraufhin den Disporahmen oder kündigen das Girokonto, wenn sie von einer Eidesstattlichen Versicherung erfahren.
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