Gläubiger
Bei dem Gläubiger handelt es sich um einen Rechtsbegriff des Zivilrechts. Gläubiger stehen mit Schuldnern in einem Schuldverhältnis: Sie fordern von ihnen eine bestimmte Leistung. Dabei kann es sich unter anderem um eine finanzielle Leistung, die Lieferung einer Ware oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Der Rechtsbegriff des Gläubigers findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) definiert. Im Wirtschaftsleben fungieren natürliche und juristische Personen ständig als Gläubiger sowie als Schuldner.
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