Ein Gerichtsvollzieher (GV) ist ein für Zustellungen und Zwangsvollstreckungen zuständiger Beamter. Er wird nur auf Antrag einer Partei tätig. Er untersteht der Dienstaufsicht des Amtsgerichts; für Amtspflichtverletzung haftet i.d.R. das Land (§ 839 BGB, Art. 34 GG; Amtshaftung).