InsO – Insolvenzordnung
Die InsO (Insolvenzordnung) trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft. Die InsO regelt die Beziehungen zwischen Gläubigern und einer überschuldeten Privatperson oder eines überschuldeten Unternehmens. Zum anderen soll das Insolvenzverfahren dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach 6 Jahren (ab Eröffnung des Verfahrens) ein schulden befreites Leben führen.