Als Wohlverhaltensperiode wird während der Verbraucherinsolvenz der Zeitraum bezeichnet, während dessen Sie sich gegenüber den Gläubigern wohl verhalten müssen. Sie beginnt mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahren. Dieser Zeitraum dauert 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hält der Schuldner bestimmte Regeln ein, wird ihm nach Ablauf der Frist vom Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.
Die Dauer der Wohlverhaltensperiode ist also abhängig davon,
- wie lange das Insolvenzverfahren an sich bereits gedauert hat und
- von der übrigen Dauer bis zur Restschuldbefreiung.