Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, in dessen Folge die Verwertung einer Sache durch Versteigerung erfolgt. Ihr Zweck ist die Befriedigung eines Gläubigers aus dem Erlös. Im Gesetz ist die Zwangsversteigerung in § 869 ZPO geregelt.

Eine Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung der privatrechtlichen Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner mit Hilfe staatlicher Gewalt. Sie setzt einen Vollstreckungstitel (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil), eine Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner voraus. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird entweder durch einen Gerichtsvollzieher oder das zuständige Amtsgericht ausgeführt.