Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung muss mit Antragsstellung auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht schriftlich eingereicht werden und steht natürlichen Personen offen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode (Laufzeit der Abtretungserklärung) kann der Schuldner, von dem im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, befreit werden. Bei Selbstständigen die das Regelinsolvenzverfahren beantragt haben kann es sein, dass zusätzlich die Privatinsolvenz beantragt werden muss. Dies ist abhängig von der Gesellschaftsform der selbstständigen Tätigkeit.
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