Schufa Auskunft

Seit dem 1. April 2010 erlaubt § 34 BDSG, dass jeder Verbraucher in Deutschland einmal jährlich eine Übersicht der von der SCHUFA gespeicherten Daten kostenlos anfordern kann. In der SCHUFA-Selbstauskunft erfahren Sie, welche Informationen von der SCHUFA gesammelt werden, aus welchen Quellen diese stammen und an wen die Daten weitergeleitet wurden. Darüber hinaus wird Ihnen Ihr aktueller SCHUFA-Score für einzelne Branchen wie Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Banken offengelegt.

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