Verjährung
Der Anspruch eines Gläubigers gegen seinen Schuldner unterliegt nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der so genannten Verjährungsfrist, der Verjährung: Der Schuldner hat von nun an das Recht, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung führt also nicht automatisch zum Erlöschen des Anspruchs, sondern begründet lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das sich der Schuldner ausdrücklich berufen muss, um zu erreichen, dass der immer noch gegen ihn bestehende Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
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