Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist kommt sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht wie der strafrechtlichen Verfolgung zur Geltung. So besteht für den Verpflichtenden das Recht, den Anspruch des Berechtigten nach einem gewissen Zeitablauf zu verweigern. Die Verjährungsfrist basiert auf den Gedanken des Rechtsfriedens. Die regelmäßige Verjährungsfrist ist in den §§ 194 BGB geregelt und beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach aktuellem Recht beläuft sich diese auf drei Jahre. Vor der Zivilrechtsform (2002) betrug die Verjährung 30 Jahre.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar