Zwangsversteigerung
Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, in dessen Folge die Verwertung einer Sache durch Versteigerung erfolgt. Ihr Zweck ist die Befriedigung eines Gläubigers aus dem Erlös. Im Gesetz ist die Zwangsversteigerung in § 869 ZPO geregelt.
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