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Was meinen wir eigentlich mit dem Begriff „SCHUFA”?

mit dem Begriff “SCHUFA” meinen?: Wer heute einen Kredit aufnehmen will, muss sich in der Regel damit einverstanden erklären, dass die kreditgebende Bank eine SCHUFA-Auskunft einholt. Wenn der Kredit- oder Leasingvertrag abgelehnt wird oder der Wunsch-Handyvertragspartner “Nein” sagt, dann liegt die Ursache meist an der SCHUFA. Fragt man in der Bevölkerung nach der „SCHUFA” wir meist eine wirtschaftliche Auskunft gemeint. Viele kennen die sogenannten „SCHUFA-Klausel” aus Verträgen der Banken, Versandhäuser und Mobilfunkunternehmen. Die Unterzeichnung bei Banken wurde in den vergangenen Jahren fast schon zur Normalität

Ja schon fast eine – Bedingungslose Selbstverständlichkeit –

Es soll sich also bei der „SCHUFA” um ein wirtschaftliches Zeugnis über den Betroffenen handeln, ähnlich wie das Strafregister ein Zeugnis über das strafrechtliche Verhalten des Betroffenen, in der Vergangenheit erteilt. Dies ist aber unrichtig, denn Steuerstrafverfahren mit enormen Folgekosten und andere existenzgefährdende Urteile (Vertragsstreitigkeiten usw.) sind dort schließlich nicht gespeichert.  Außerdem ist das eine, ein öffentliches Register, während das andere ein zivilrechtliches Verzeichnis eines Wirtschaftsunternehmens ganz bestimmter Interessengruppen ist. Mit dem Begriff „SCHUFA” ist also mehr verkörpert als nur die Firma „SCHUFA AG”.  SCHUFA ist zum Inbegriff der „wahren und unbestechlichen” Bonitätsbeurteilung geworden. Äußerungen wie – „wenn die SCHUFA OK ist, dann…”, „meine SCHUFA ist schlecht…” oder – „wir holen die SCHUFA ein…” hören wir in aller Munde. Der Begriff „SCHUFA” hat sich damit verselbstständigt und hat einen irrigen „Touch” einer behördlichen Registerauskunft bekommen. Der Begriff „SCHUFA” ist doppeldeutig geworden. Es geht einerseits um die Firma und andererseits um die Registerauskunft, die bei der „SCHUFA” angefordert werden kann. Aus dieser Registerauskunft macht der Volksmund die „SCHUFA” (=Auskunft)